Rückvergütung der Umsatzsteuer

 

Profitieren Sie von der Umsatzsteuer-Rückvergütung auf Ihr Porto!

Dank den neuesten gesetzlichen Regelungen zur Mehrwertsteuer darf die Umsatzsteuer auf den gesamten Frankierbetrag ab sofort in der Steuerabrechnung berücksichtigt werden. Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen erhalten dadurch den im momentan gültigen Satz von acht Prozent auf Ihren gesamten Frankierbetrag zurück.

Ein Rechenbeispiel
Porto pro Tag: 60 CHF.
Bezahltes Porto / Jahr (220 Arbeitstage): 13‘200 CHF.
Darin enthaltene MwSt.: 1‘056 CHF.

Pro Monat rückvergütbare MwSt.: 88 CHF.

Dank dieser neuen Regelung könnte Ihr Frankiersystem sogar gratis für Sie sein!
 

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